Artikel aus dem Gmaa-Bläddla 2006 der FW Möhrendorf
Flurneuordnung in der Gemeinde Möhrendorf?
Das Ziel einer Flurneuordnung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Durch Landmanagement, Bodenordnung und investive Maßnahmen sollen Beiträge zur Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit!) und zu einer insgesamt nachhaltigen Entwicklung in den ländlichen Gemeinden geleistet werden. Dabei sind die Grundeigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes aktiv mitzuwirken.
In Möhrendorf haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger getroffen, um dieses Thema zu diskutieren. Im sogenannten Arbeitskreis „Flurwerkstatt“ wurden zahlreiche Vor- und Nachteile ausgesprochen. An den Versammlungen und dem Seminar in Klosterlangheim konnte jeder teilnehmen. Man einigte sich darauf, dass ein Fragebogen an alle betroffenen Eigentümer verschickt wird, in dem deren Meinung abgefragt wird.
Anschließend wird der Gemeinderat über diese Sache entscheiden. Für ihn ist dieser Fragebogen ein ausschlaggebender Faktor zur Entscheidungsfindung. Im Fragebogen sind drei Möglichkeiten dargestellt. Diese sind:
Flurbereinigungsverfahren: Hier werden alle Flächen im Planungsgebiet in einen Topf gegeben und anschließend wieder verteilt, so dass größere Flächenstücke entstehen. Befürchtungen sind hierbei die ungerechte Verteilung der einzelnen Flächen und außerdem entstehen hier hohe Kosten, die von allen Betroffenen getragen werden müssen. Hinzu kommt ein Flächenverlust von bis zu 5% aufgrund von Wegebau und Ausgleichsmaßnahmen.
Freiwilliger Flächentausch: Hier geschieht alles auf freiwilliger Basis. Niemand wird gezwungen mitzumachen.
Verpächterpool: Hier werden Flächen freiwillig in einen Pool gegeben. Dadurch können größere Bewirtschaftungsflächen für den Landwirt entstehen. Das ganze wird durch eine Vorstandschaft geregelt. Jeder Grundstückseigentümer kann auch Wünsche äußern, welche seiner Flächen von einem Verfahren ausgespart werden sollen. Kommt es jedoch zum Flurbereinigungsverfahren, so ist dies nicht verbindlich!
Es stellen sich bei der Diskussion einige Fragen: – Wenn man sich das Planungsgebiet ansieht, stellt man fest, dass in der Gemarkung Kleinseebach nur sehr wenige Flächen für eine Bereinigung in Frage kommen. – Auf Luftbildern sieht man, dass bereits in der Praxis viele große einheitliche Bewirtschaftungsflächen entstanden sind. Damit stellt sich die Frage, ob eine weitergehende und aufwändigere Zusammenlegung noch einen wesentlichen Vorteil bringen würde.
Für Fragen steht unser 1. Bürgermeister Konrad Rudert und ein Vertreter des Amts für ländliche Entwicklung am Mittwoch, 24. Mai 2006, ganztägig zur Verfügung (bitte Terminabsprache!). Sollte der Gemeinderat positiv zur Flurneuordnung entscheiden, wird ein solches Verfahren vom Amt für ländliche Entwicklung angeordnet. An diesem Verfahren muss jeder Betroffene teilnehmen, es gibt keine Freiwilligkeit.