Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2017
TOP1 Bauvorlagen:
TOP1.1 Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Sicht- und Lärmschutzwand, Fichtelweg 2
Beschluss: 0:14, damit abgelehnt
TOP1.2 Bauantrag: Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 WE’s, Fichtelweg 20
Beschluss: 14:1
TOP1.3 Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen und einer Tiefgarage, Kleinseebacher Straße 3
In der Kleinseebacher Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit den Ausmaßen 28 x 15,5 Meter und mit einer Firsthöhe von 11,45 Meter errichtet werden.
Beschluss: CSU, Grüne, Teile der FW, SPD, FDP dafür (11) : Teile der FW, SPD, FDP dagegen (4)
TOP2 Neubau Evang. Kindertagesstätte St. Laurentius:
TOP2.1 Auftragsvergabe Gewerk Baureinigung
Hierzu liegt dem Gemeinderat ein Angebot der Fa. BuK Sonderreinigungen GbR aus Nürnberg mit einer vorläufigen Auftragssumme von 5.040,90 EUR brutto vor.
Beschluss: einstimmig
TOP2.2 Auftragsvergabe Gewerk Feste Möblierungen
Dem Gemeinderat wurde das Angebot der Firma Novus Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG aus Hildburghausen mit einer vorläufigen Auftragssumme von 26.998,72 EUR brutto vorgeschlagen zu beauftragen.
Beschluss: einstimmig
TOP2.3 Auftragsvergabe Gewerk Malerarbeiten
Die Firma Seitz Malerwerkstätten aus Nürnberg hat ein Angebot mit einer vorläufigen Auftragssumme von 21.945,98 EUR brutto abgegeben.#
Beschluss: einstimmig
TOP3 Bebauungsplan Nr. 16/3 „Nußbuckfeld II“; 1. Änderung:
TOP3.1 Billigung des Planentwurfs
Der Bürgermeister stellt die Änderungen vor.
Es sind folgende Änderungen geplant:
Entfallen soll die Begrenzung der maximal bebaubaren Fläche von 200 m², da die Festlegungen der Grundflächenzahl GRZ von 0,3 und Geschossflächenzahl GFZ von 0,5 auch bei anderen Bebauungsplänen hinreichend sind.
Die Anzahl der Geschosse soll auf zwei Vollgeschosse festgesetzt werden. Zudem sollen zwei Wohneinheiten pro Gebäude ermöglicht werden.
Die Baugrenze wird straßenseitig von fünf Meter auf drei Meter verringert. Zukünftig sollen die Dachformen Satteldach und Walmdach-/Krüppelwalmdach möglich sein (Pultdächer werden gestrichen).
Die Dachneigung soll bei 20 bis 45 Grad liegen. Dabei soll die Traufhöhe bei max. fünf Meter (gemessen ab dem Fertigfußboden EG) festgesetzt werden. Bei einer Dachneigung von 20 Grad kann die Traufhöhe bis sechs Meter (gemessen ab dem Fertigfußboden EG) betragen.
Die Höhe des Fertigfußbodens EG kann bis zu 0,5 Meter über der Geländeoberfläche liegen. Insgesamt kann die Traufhöhe zur Hang hin liegenden Seite zum natürlichen Gelände 5,5 Meter bzw. bei einer Dachneigung von 20 Grad 6,5 Meter betragen.
Bereits gebaute Gebäude unterliegen dem Bestandsschutz.
Beim Thema Firsthöhen gab es einen Antrag von Gemeinderat Steffen Schmidt. Der Antrag begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen jedoch sieht der Antrag eine Firsthöhenbegrenzung von 9 Metern vor.
Abstimmung des Antrages von Steffen Schmidt: Teile der FW (3), SPD (2) dafür : CSU (6), FDP (2), Grüne (1), Teil der FW (1) dagegen
Abstimmung des Planentwurfs:
einstimmig
TOP3.2 Weiterführung des Verfahrens
Das Verfahren wird nun mit der Auslegung fortgeführt.
Beschluss: einstimmig
TOP4 Bebauungsplan Nr. 16/6 „Eselshaide II“; 1. Änderung:
TOP4.1 Billigung des Planentwurfs
Der Bürgermeister stellt die Änderungen vor.
Es sind folgende Änderungen geplant:
Entfallen soll die Begrenzung der maximal bebaubaren Fläche von 200 m², da die Festlegungen der Grundflächenzahl GRZ von 0,3 und Geschossflächenzahl GFZ von 0,5 auch bei anderen Bebauungsplänen hinreichend sind.
Die Anzahl der Geschosse soll auf zwei Vollgeschosse festgesetzt werden. Zudem sollen zwei Wohneinheiten pro Gebäude ermöglicht werden.
Die Baugrenze wird straßenseitig von fünf Meter auf drei Meter verringert. Zukünftig sollen die Dachformen Satteldach und Walmdach-/Krüppelwalmdach möglich sein (Pultdächer werden gestrichen).
Die Dachneigung soll bei 20 bis 45 Grad liegen. Dabei soll die Traufhöhe bei max. fünf Meter (gemessen ab dem Fertigfußboden EG) festgesetzt werden. Bei einer Dachneigung von 20 Grad kann die Traufhöhe bis sechs Meter (gemessen ab dem Fertigfußboden EG) betragen.
Die Höhe des Fertigfußbodens EG kann bis zu 0,5 Meter über der Geländeoberfläche liegen. Insgesamt kann die Traufhöhe zur Hang hin liegenden Seite zum natürlichen Gelände 5,5 Meter bzw. bei einer Dachneigung von 20 Grad 6,5 Meter betragen.
Bereits gebaute Gebäude unterliegen dem Bestandsschutz.
Beim Thema Firsthöhen gab es einen Antrag von Gemeinderat Steffen Schmidt. Der Antrag begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen jedoch sieht der Antrag eine Firsthöhenbegrenzung von 9 Metern vor.
Abstimmung des Antrages von Steffen Schmidt: Teile der FW (3), SPD (2) dafür : CSU (6), FDP (2), Grüne (1), Teil der FW (1) dagegen
Abstimmung des Planentwurfs
einstimmig
TOP4.2 Weiterführung des Verfahrens
Das Verfahren wird nun mit der Auslegung fortgeführt.
Beschluss: einstimmig
TOP5 Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgaben für die Maßnahme Mauersicherung Baudenkmal „Hohl“
Die vorläufigen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.793,87 € sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
TOP6 Beschaffung von Büchern für die Lesepaten aus Spendenmitteln
Es sind für die Beschaffung von Büchern für die Lesepaten Spenden eingegangen.
Über die Verwendung der Spenden entscheidet der Gemeinderat.
Der Gemeinderat beschließt 400,- € aus den Spendenmitteln noch dieses Jahr für die Beschaffung von Büchern auszugeben.
Beschluss: einstimmig
TOP7 Sing- und Musikschule: aktueller Sachstand
Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Sachstand:
Orff, ab 2.Klasse: 5 Teilnehmer
Chor, 2.-4. Klasse: 15 Teilnehmer
Musikalische Grundausbildung: 7 Teilnehmer
Blockflöte: 8 Teilnehmer
Dies sind Stichpunkte aus der Mitschrift des Verfassers.
Der Beitrag stellt kein offizielles Sitzungsprotokoll dar.