TOP1: Bauvorlagen:
TOP1.1: Bauvoranfrage: mögliche Bebauung; Sudetenstraße 12
Im Bauantrag wurde eine mögliche Bebauung eines Doppelhauses angefragt
Beschluss: einstimmig
Im Bauantrag wurde eine mögliche Bebauung eines Doppelhauses angefragt
Beschluss: einstimmig
TOP1.2: Bauantrag: Erweiterung einer bestehenden Einliegerwohnung und Neubau von 2 Dachgauben auf ein bestehendes Wohnhaus in der Baiersdorfer Straße 3a
Beschluss: einstimmig
Beschluss: einstimmig
TOP2: Beschlussfassung Feuerwehrbedarfsplan 2017 – 2021
Ein Ingenieurbüro erstellte hierzu ein Gutachten. Hierzu fanden mehrere Besprechungen mit den beiden Feuerwehren statt.
Der Feuerwehrbedarfsplan 2017 bis 2021 stellt den aktuellen Standard der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren der Gemeinde Möhrendorf im Jahr 2015 dar und zeigt die geplante Entwicklung bis zum Jahr 2021 auf.
Wichtige Bestandteile des Feuerwehrbedarfsplanes sind u.a. die Investitions- und Maßnahmenprogramme der beiden Feuerwehren und der bauliche Zustand der beiden Feuerwehrhäuser.
Bei den beiden Feuerwehrhäusern geht es hauptsächlich um die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.Es wird bei beiden Häusern mindestens noch von einer Betriebsdauer von 15 Jahren ausgegangen.
Bei den Feuerwehrfahrzeugen in Möhrendorf soll nach Ende der Nutzungsdauer des vorhandenen Löschfahrzeug LF8 ein Beschaffungskonzept für ein zweites Löschfahrzeug erarbeitet werden (als Zusatzausstattung, nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune).
In Kleinseebach soll eine Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeugs LF8/6 mit einen LF10 nach Meinung des Gutachters erfolgen. Der Kreisbrandrat schlägt allerdings vor ein Löschfahrzeug LF 20 KatS zu beschaffen.
Ein Ingenieurbüro erstellte hierzu ein Gutachten. Hierzu fanden mehrere Besprechungen mit den beiden Feuerwehren statt.
Der Feuerwehrbedarfsplan 2017 bis 2021 stellt den aktuellen Standard der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren der Gemeinde Möhrendorf im Jahr 2015 dar und zeigt die geplante Entwicklung bis zum Jahr 2021 auf.
Wichtige Bestandteile des Feuerwehrbedarfsplanes sind u.a. die Investitions- und Maßnahmenprogramme der beiden Feuerwehren und der bauliche Zustand der beiden Feuerwehrhäuser.
Bei den beiden Feuerwehrhäusern geht es hauptsächlich um die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.Es wird bei beiden Häusern mindestens noch von einer Betriebsdauer von 15 Jahren ausgegangen.
Bei den Feuerwehrfahrzeugen in Möhrendorf soll nach Ende der Nutzungsdauer des vorhandenen Löschfahrzeug LF8 ein Beschaffungskonzept für ein zweites Löschfahrzeug erarbeitet werden (als Zusatzausstattung, nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune).
In Kleinseebach soll eine Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeugs LF8/6 mit einen LF10 nach Meinung des Gutachters erfolgen. Der Kreisbrandrat schlägt allerdings vor ein Löschfahrzeug LF 20 KatS zu beschaffen.
TOP3: Berichterstattung und Planungen des Jugendparlaments Möhrendorf
Am 24. März finden Neuwahlen des Jugendparlaments statt. Alle Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren wählen die drei Vertreter.
Am 24. März finden Neuwahlen des Jugendparlaments statt. Alle Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren wählen die drei Vertreter.
TOP4: Information zum Thema Winterdienst
Der Bürgermeister gibt eine Information bezüglich des Winterdienstes.
Es werden zunächst die Straßen für den Öffentlichen Personen Nahverkehr und in den Straßen mit großen Gefälle geräumt und gestreut. Anschließend wird die Neue Straße, die Frankenstraße, Erlanger Straße bis zum Büchenbacher Weg geräumt und gestreut.
Nachdem auch die Erlanger Straße bis zur Hauptstraße geräumt und gestreut wurde, werden die Radwege nach Erlangen geräumt.
Der Streu- und Räumdienst der Kreisstraßen erfolgt vom Landkreis ERH.
Der Bürgermeister gibt eine Information bezüglich des Winterdienstes.
Es werden zunächst die Straßen für den Öffentlichen Personen Nahverkehr und in den Straßen mit großen Gefälle geräumt und gestreut. Anschließend wird die Neue Straße, die Frankenstraße, Erlanger Straße bis zum Büchenbacher Weg geräumt und gestreut.
Nachdem auch die Erlanger Straße bis zur Hauptstraße geräumt und gestreut wurde, werden die Radwege nach Erlangen geräumt.
Der Streu- und Räumdienst der Kreisstraßen erfolgt vom Landkreis ERH.
TOP5: Regelmäßige Prüfungen von Abwasseranlagen
Die letzte größere Prüfung erfolgte 2007. Spätestens alle zehn Jahre sollen die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Befahrungen und Behebungen sollen nun alle Jahre in Teilen durchgeführt werden.
Es entstehen Kosten somit für die Untersuchung Kosten in Höhe von 15.000 € jährlich.
Die Sanierungskosten sollen im Haushalt 2018 eingestellt werden.
Die letzte größere Prüfung erfolgte 2007. Spätestens alle zehn Jahre sollen die Prüfungen durchgeführt werden.
Die Befahrungen und Behebungen sollen nun alle Jahre in Teilen durchgeführt werden.
Es entstehen Kosten somit für die Untersuchung Kosten in Höhe von 15.000 € jährlich.
Die Sanierungskosten sollen im Haushalt 2018 eingestellt werden.
TOP6: Beschlussfassung: Straßenschäden und Reparaturen – Planung 2017
Der Technische Leiter hat hierzu eine Liste mit den Maßnahmen erstellt.
Die Liste beinhaltet auch wieder Gehsteigabsenkungen für Menschen mit Behinderung.
Bei der kommunalen Rechnungsprüfung wurden neue Ausschreibung der Jahresrahmenverträge gefordert.
Die Fa. Schickert und die Fa. Zeitner und Brünner haben den Auftrag erhalten.
Beschluss über die Reparaturen der Straßen- und Gehwegschäden: einstimmig
Der Technische Leiter hat hierzu eine Liste mit den Maßnahmen erstellt.
Die Liste beinhaltet auch wieder Gehsteigabsenkungen für Menschen mit Behinderung.
Bei der kommunalen Rechnungsprüfung wurden neue Ausschreibung der Jahresrahmenverträge gefordert.
Die Fa. Schickert und die Fa. Zeitner und Brünner haben den Auftrag erhalten.
Beschluss über die Reparaturen der Straßen- und Gehwegschäden: einstimmig
TOP7: ASV Hallenerweiterung: Beschlussfassung Bürgschaft
Der Zuschuss des BLSV wurde mit einer Höchstfördergrenze versehen, dadurch entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 115.200 €.
Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn eine Bürgschaft von der Gemeinde gegeben wird.
Beschluss die Bürgschaft dem ASV zu geben: einstimmig
Der Zuschuss des BLSV wurde mit einer Höchstfördergrenze versehen, dadurch entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 115.200 €.
Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn eine Bürgschaft von der Gemeinde gegeben wird.
Beschluss die Bürgschaft dem ASV zu geben: einstimmig
TOP8: Antrag auf Niederlegung der Ausschussmitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss von Herrn Ralf Schwab
Der Antrag wurde von Ralf Schwab zurück gezogen.
Der Antrag wurde von Ralf Schwab zurück gezogen.
TOP9: Beauftragung Baumpflegemaßnahmen
Hierzu liegt ein Angebot der Fa. Geist aus Adelsdorf für die Baumkontrolle vor.
Die Kosten belaufen sich auf etwa 3.800 € brutto.
Beschluss für die Beauftragung: einstimmig
Hierzu liegt ein Angebot der Fa. Geist aus Adelsdorf für die Baumkontrolle vor.
Die Kosten belaufen sich auf etwa 3.800 € brutto.
Beschluss für die Beauftragung: einstimmig
TOP10: BayKiBiG: Aktuelle Lage, Entwicklung und Bedarfsplanung der Möhrendorfer Kindertagesstätten
Verwaltungsleiter Stephan Buchner erläutert die aktuellen Zahlen und Fakten zum Thema Kinderbetreuung in Möhrendorf.
Die Kinderzahlen belaufen sich in den Jahrgängen 2005-2008 auf durchschnittlich 62,5.
In den Jahrgängen nach 2009 befinden sich 49 Kinder (Ausnahme Jahrgang 2012 42 Kinder)
In der Grundschule sind im Jahr 2016/2017 noch 232 Kinder. Ab 2019/2020 ist wieder mit 8 Klassen zu rechnen (190 Kinder).
In der Gemeinde stehen 44 Krippenplätze, 187 Kindergartenplätze und jeweils 75 Plätze im Hort (Paritätischer Wohlfahrsverband) und in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.
Ein kleiner Engpass besteht deshalb zur Zeit nur im Bereich der Kinderkrippe.Dies sind Stichpunkte aus der Mitschrift des Verfassers.
Der Beitrag stellt kein offizielles Sitzungsprotokoll dar.
Verwaltungsleiter Stephan Buchner erläutert die aktuellen Zahlen und Fakten zum Thema Kinderbetreuung in Möhrendorf.
Die Kinderzahlen belaufen sich in den Jahrgängen 2005-2008 auf durchschnittlich 62,5.
In den Jahrgängen nach 2009 befinden sich 49 Kinder (Ausnahme Jahrgang 2012 42 Kinder)
In der Grundschule sind im Jahr 2016/2017 noch 232 Kinder. Ab 2019/2020 ist wieder mit 8 Klassen zu rechnen (190 Kinder).
In der Gemeinde stehen 44 Krippenplätze, 187 Kindergartenplätze und jeweils 75 Plätze im Hort (Paritätischer Wohlfahrsverband) und in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.
Ein kleiner Engpass besteht deshalb zur Zeit nur im Bereich der Kinderkrippe.Dies sind Stichpunkte aus der Mitschrift des Verfassers.
Der Beitrag stellt kein offizielles Sitzungsprotokoll dar.