Bürgermeister Fischer gibt bekannt, dass zwei Bürgerbegehren zu den Bebauungsplänen Nußbuckfeld und Eselshaide eingegangen sind .Daher soll der Tagesordnungspunkt 2 und 3 vertagt werden. Über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren wird in einer Sondersitzung des Gemeinderates am 12.6.2018 entschieden. Es erfolgt ein einstimmiger Beschluss die beiden Tagesordnungspunkte zu vertagen.
TOP1: Bauvorlagen:
TOP1.1: Antrag auf Baugenehmigung: Anbau eines Wintergartens und einer Überdachung an das vorhandene Wohnhaus, Kirchenstraße 15
Beschluss: einstimmig
TOP1.2: Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines PKW-Parkplatzes auf einer Teilfläche, Oberndorf Gasthaus Reck
Beschluss: einstimmig
TOP2: Bebauungsplan Nr. 16/3 „Nußbuckfeld II“ – 1. Änderung:
vertagt
TOP2.1: Stellungnahmen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägung)
vertagt
TOP2.2: Satzungsbeschluss
vertagt
TOP3: Bebauungsplan Nr. 16/6 „Eselshaide II“ – 1. Änderung:
vertagt
TOP3.1: Stellungnahmen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägung)
vertagt
TOP3.2: Satzungsbeschluss
vertagt
TOP4: Neuregelung der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer
Den Wahlhelfern wird bei Wahlen und Bürgerentscheiden eine finanzielle Entschädigung (erfrischungsgelder) gewährt.
Die Entschädigungen wurden nun angepasst.
Einsatz vor der Auszählung am Wahltag
Während der Abstimmung im Urnenwahlbezirk 25 €
Vorbereitungen im Briefwahlbezirk 15 €
Beschäftigte im Wahlbüro 25 €
Einsatz zur Auszählung (gilt auch für Beschäftigte im Wahlbüro)
Bürgerentscheid / Volksentscheid / separate Bgm-Wahl / Bgm-Stich-Wahl 15 €
EU-Wahl / Bundestagswahl 15 €
Landtags- und Bezirkswahl 20 €
Gemeindewahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag) 30 €
zusätzlicher Bürgerentscheid / Volksentscheid / sonstiger Entscheid 10 €
Zuschlag für Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung erhalten 20 € und bei Gemeindewahlen: 30 €
Beschluss: einstimmig
TOP5: Neuanschaffung der EDV-Anlage 2019: weiteres Vorgehen
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung – DSGVO, die seit dem 25.05.2018 gültig ist, sind zusätzliche Vorgaben aus organisatorischer, baulicher und personeller Hinsicht zu erfüllen.
Auf die Gemeinde kommen folgende Kosten zu:
Clients: Kauf und Installation 16.000 Euro netto einmalig
Datensicherung Server und Neuinstallation im RZE 15.000 Euro netto einmalig
Nutzung Rechenzentrum 20.000 Euro netto jährlich
Softwarepflegekosten Fachsoftware 40.000 Euro netto jährlich
Beschluss: einstimmig
TOP6: Überörtlicher Kassenprüfungsbericht 2017; Stellungnahme der Gemeinde
Bei der überörtlichen Kassenprüfung, die in der Regel alle drei Jahre stattfindet, wurden durch das Landratsamt Beanstandungen gemacht.
Der Gemeinderat nimmt dazu Stellung und nimmt den bericht zur Kenntnis.
Beschluss: 13:2
TOP7: Anschaffungen EDV Grundschule: MS Updateserver und Netzwerkdokumentation
Es wird ein neuer Updateserver benötigt damit lange Updatezeiten der PCs im Unterricht vermieden werden. Die Kosten hierfür betragen 1.500 €.
Außerdem muss eine Netzwerkdokumentation aufgrund der neuen Datenschutzverordnung erfolgen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.800 €.
Beschluss: einstimmig
TOP8: Abbrucharbeiten alter Kindergarten St. Laurentius: Auftragsvergabe
Es liegt hierzu ein Angebot der Fa. Schickert aus Dechsendorf in Höhe von 53.550 € brutto vor.
Beschluss für die Beauftragung: einstimmig
Dies sind Stichpunkte aus der Mitschrift des Verfassers.
Der Beitrag stellt kein offizielles Sitzungsprotokoll dar.