In der zweiten Gemeinderatssitzung am 06.05.2008 kam es zu einer erneuten Beschlussfassung über die Zulassung des Bürgerbegehrens „Für ein bürgernahes Möhrendorfer Rathaus und gegen den überzogenen Neubau“, da die Fragestellung in geänderter Form von den Initiatoren erneut eingereicht wurde. In der letzten Sitzung des „alten“ Gemeinderates hatte sich dieser bereits gegen die „alte“ Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der überzogene Ausbau des Möhrendorfer Rathauses für ca. 3,3 Mio. Euro bei einem Haushalt von 1,65 Mio. Euro nicht stattfindet und für den Bau unseres bürgernahen Rathauses?“ ausgesprochen. Die Fragestellung wurde in folgenderweise geändert: .„Sind Sie dafür, dass der überzogene Ausbau des Möhrendorfer Rathauses nicht stattfindet und für den Bau unseres bürgernahen, günstigeren, Rathauses?“.
Nun musste entschieden werden, ob die geänderte Fragestellung rechtlich zulässig ist. Dazu lagen Schreiben des Gemeindetages und des Landratsamtes vor, die die Fragestellung – wie auch schon bei der vorhergehenden Fragestellung – für unzulässig erachten. Der Gemeinderat entschloss sich schließlich das Bürgerbegehren erneut abzulehnen. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Im Tagesordnungspunkt Bauvorlagen wurde sich ebenfalls einstimmig für die vorliegenden Bauvorhaben ausgesprochen.
Ein Antrag auf Asphaltierung der Kreisstraße ERH 31 im Bereich der beiden Dorfplätze (oberer und unterer Dorfplatz in Möhrendorf) wurde mehrheitlich vertagt.
Ein Brief von besorgten Eltern an unseren Bürgermeister mit der Bitte um Diskussion in der Gemeinderatssitzung über das Thema „Verkehrsichernde Maßnahmen auf der Main-Donau-Kanal-Brücke in Kleinseebach“ wurde im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt. Es wurde bemängelt, dass der Gehsteig auf der Kanalbrücke relativ schmal ist und dass der hohe Bordstein eine Gefahr für Kinder ist, falls ein Kind vom Gehsteig fallen sollte. Eine Beschlussfassung war hierzu nicht nötig. Das Thema wurde aber sehr ernst genommen. Der Bürgermeister informierte sich im Vorfeld der Gemeinderatssitzung beim Wasser- und Schifffahrtsamt und bei der Polizei, welche Möglichkeiten diese Behörden sehen, um mehr Sicherheit den Benutzern zu gewähren. Laut dem Wasser- und Schifffahrtsamt dürfen aus technischen Gründen keine Bohrungen für Pfosten in die Brücke durchgeführt werden. Weiter sei eine solche Absperrung mit Pfosten und Ketten nicht sehr sinnvoll, weil sich der Fahrradlenker beispielsweise verhaken kann. Die Polizei sieht keine Möglichkeit diese Stelle zu entschärfen. „Bischofsmützen“ wurden von der Polizei vorgeschlagen, aber mit dem Hinweis, dass so eine weitere Einengung des Gehsteiges stattfindet, die nicht sehr sicherheitsfördernd sei. Es wurde hier weiter angemerkt, dass es mit Fahrrädern mit Anhänger dann kaum noch möglich wäre die Brücke zu überqueren. Verkehrserziehende Maßnahmen müssen getroffen werden, das war die einhellige Meinung zu diesem Thema. Es sollen Schilder mit „Radfahrer bitte absteigen“ auf der Kleinseebacher Seite der Kanalbrücke angebracht werden (auf der Möhrendorfer Seite sind solche schon vorhanden). Die Kinder sollen auch durch die Schule hierauf besonders hingewiesen und entsprechend erzogen werden.
Anschließend gab der Gemeinderat in Tagesordnungspunkt 5 und 6 noch seine Zustimmung zu Bebauungsplänen in Nachbargemeinden/städte. Zu diesen Punkten gab es aber keine Einwände vonseiten der Gemeinderäte, da diese Belange die Gemeinde Möhrendorf nicht berühren.